Auf der Webseite der evangelischen Kirche im Rheinland kann man lesen: „Das „Kirchengesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ gilt seit dem 1. Januar 2021. Es verpflichtet Kirchenkreise, Gemeinden und Einrichtungen unter anderem dazu, Schutzkonzepte zu erstellen und Mitarbeitende flächendeckend zu schulen.“
Und weiter heißt es:
„Eine Zwischenbilanz zeigt: Die Breitenwirkung der Präventionsbemühungen nimmt seither stetig zu. 24 von 37 Kirchenkreisen haben inzwischen ein eigenes Schutzkonzept erarbeitet, die übrigen Kirchenkreise sind auf dem Weg dorthin. Auch eine wachsende Zahl der insgesamt 643 Kirchengemeinden arbeitet an Konzepten oder hat diese schon abgeschlossen.“
Unsere Kirchengemeinde gehört nun mit zu der Zahl der Gemeinden, die ein solches Schutzkonzept erarbeitet haben. Ein Arbeitskreis hat zusammen mit dem Jugendreferat des Kirchenkreises mehrere Wochen an diesem Konzept gearbeitet. Wenn Sie das Konzept kennenlernen möchten – wir haben eine pdf-Datei des Schutzkonzeptes zum Download vorbereitet.